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   VG Freiburg, 04.01.2017 - 5 K 4237/16   

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VG Freiburg, 04.01.2017 - 5 K 4237/16 (https://dejure.org/2017,365)
VG Freiburg, Entscheidung vom 04.01.2017 - 5 K 4237/16 (https://dejure.org/2017,365)
VG Freiburg, Entscheidung vom 04. Januar 2017 - 5 K 4237/16 (https://dejure.org/2017,365)
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  • BVerwG, 26.02.2009 - 3 C 1.08

    Cannabis; regelmäßiger Cannabiskonsum; gelegentlicher Cannabiskonsum;

    Auszug aus VG Freiburg, 04.01.2017 - 5 K 4237/16
    Nach gefestigter verwaltungsgerichtlicher Rechtsprechung liegt eine regelmäßige Einnahme von Cannabis nicht bereits dann vor, wenn die Einnahmen in gleichlangen zeitlichen Abständen erfolgen, sondern nur dann, wenn täglich oder nahezu täglich Cannabis konsumiert wird (so u. a. BVerwG, Urt. v. 20.09.2009 - 3 C 1.08 -, NJW 2009, 2151).

    Da die Antragstellerin strikt länger andauernde Abstinenzphasen von mehreren Wochen einhielt, ist insbesondere auch nicht zu erwarten, dass sich ihr Gefährdungspotenzial beim Führen eines Kraftfahrzeugs erhöht hätte, weil sie wegen sich herausbildender Toleranzen die beeinträchtigende Wirkung des Drogenkonsums nicht mehr wahrnehmen oder unterschätzten könnte (vgl. dazu BVerwG, Urt. v. 26.02.2009 - 3 C 1.08 -, BVerwGE 133, 186).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.06.2010 - 16 B 428/10

    Tauglichkeit zum Führen von Kraftfahrzeugen bei nahezu täglichem oder

    Auszug aus VG Freiburg, 04.01.2017 - 5 K 4237/16
    Im Ergebnis folgt daraus, dass die gewohnheitsmäßige Einnahme von Cannabis nur dann als regelmäßig im fahrerlaubnisrechtlichen Sinne angesehen werden kann, wenn sie nicht deutlich seltener als täglich erfolgt (OVG Nordrh.-Westf., Beschl. v. 01.06.2010 -, 16 B 425/10 -, DAR 2011, 169; siehe auch Bayer. VGH, Beschl. v. 04.05.2009 - 11 CS 09.262 - Beschl. v. 08.02.2008 - 11 CS 07.3017 - und Beschl. v. 07.12.2006 - 11 CS 06.1350 -, jew. juris, VG Freiburg, Beschl. v. 14.09.2015, a.a.O. m.w.N., wonach ein regelmäßiger Konsum auch dann nicht gegeben ist, wenn er "nur" alle zwei Tage stattfindet).

    Ein Rückgriff auf die allgemeinere Nr. 9.4 scheidet für diese Droge aus (OVG Nordrh.-Westf., Beschl. v. 01.06.2010 - 16 B 425/10 -, DAR 2011, 169).

  • VG Freiburg, 14.09.2015 - 4 K 1937/15

    Regelmäßige Einnahme von Cannabis

    Auszug aus VG Freiburg, 04.01.2017 - 5 K 4237/16
    Nur dann, wenn der Cannabiskonsum in diesen engen Intervallen und in dieser Häufigkeit erfolgt, besteht unabhängig von einem aktuellen Konsum die Möglichkeit einer ständigen Beeinträchtigung der für die Verkehrssicherheit bedeutsamen Fähigkeiten wie die Aufmerksamkeitsleistung, die Verarbeitungsgeschwindigkeit sowie das Kurzzeitgedächtnis und kann das Vermögen und die Bereitschaft, die Anforderungen und Risiken des Straßenverkehrs ernst zu nehmen und den Drogenkonsum und das Fahren zu trennen, gemindert sein (siehe hierzu ausführlich VGH Bad.-Württ., Urt. v. 13.12.2007 - 10 S 1272/07 -, juris; VG Freiburg, Beschl. v. 14.09.2015 - 4 K 1937/15 -, juris).

    Im Ergebnis folgt daraus, dass die gewohnheitsmäßige Einnahme von Cannabis nur dann als regelmäßig im fahrerlaubnisrechtlichen Sinne angesehen werden kann, wenn sie nicht deutlich seltener als täglich erfolgt (OVG Nordrh.-Westf., Beschl. v. 01.06.2010 -, 16 B 425/10 -, DAR 2011, 169; siehe auch Bayer. VGH, Beschl. v. 04.05.2009 - 11 CS 09.262 - Beschl. v. 08.02.2008 - 11 CS 07.3017 - und Beschl. v. 07.12.2006 - 11 CS 06.1350 -, jew. juris, VG Freiburg, Beschl. v. 14.09.2015, a.a.O. m.w.N., wonach ein regelmäßiger Konsum auch dann nicht gegeben ist, wenn er "nur" alle zwei Tage stattfindet).

  • BVerwG, 14.11.2013 - 3 C 32.12

    Fahrerlaubnis; Entziehung der Fahrerlaubnis; Fahreignung;

    Auszug aus VG Freiburg, 04.01.2017 - 5 K 4237/16
    Dieser erfordert eine Wirkungskumulation der eingenommenen Stoffe, hier von Cannabis und Tilidin (vgl. BVerwG, Urt. v. 14.11.2013 - 3 C 32.12 -, BVerwGE 148, 230; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 19.08.2013 - 10 S 203/13 -, juris zu Mischkonsum von Cannabis und Alkohol).
  • VGH Baden-Württemberg, 13.12.2007 - 10 S 1272/07

    Fahrerlaubnisentziehung; Streitwert bei eigenständig bedeutsamen

    Auszug aus VG Freiburg, 04.01.2017 - 5 K 4237/16
    Nur dann, wenn der Cannabiskonsum in diesen engen Intervallen und in dieser Häufigkeit erfolgt, besteht unabhängig von einem aktuellen Konsum die Möglichkeit einer ständigen Beeinträchtigung der für die Verkehrssicherheit bedeutsamen Fähigkeiten wie die Aufmerksamkeitsleistung, die Verarbeitungsgeschwindigkeit sowie das Kurzzeitgedächtnis und kann das Vermögen und die Bereitschaft, die Anforderungen und Risiken des Straßenverkehrs ernst zu nehmen und den Drogenkonsum und das Fahren zu trennen, gemindert sein (siehe hierzu ausführlich VGH Bad.-Württ., Urt. v. 13.12.2007 - 10 S 1272/07 -, juris; VG Freiburg, Beschl. v. 14.09.2015 - 4 K 1937/15 -, juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 07.04.2014 - 10 S 404/14

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen eingeräumten Konsums harter Drogen -

    Auszug aus VG Freiburg, 04.01.2017 - 5 K 4237/16
    Die Kammer geht dabei im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes von der Hälfte des Streitwerts für ein Hauptsacheverfahren aus (vgl. Nummer 1.5. des Streitwertkatalogs; vgl. auch VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 07.04.2014 - 10 S 404/14 -, NJW 2014, 2517).
  • VGH Bayern, 07.12.2006 - 11 CS 06.1350

    Entziehung der Fahrerlaubnis - Keine regelmäßige Cannabis-Einnahme bei drei- bis

    Auszug aus VG Freiburg, 04.01.2017 - 5 K 4237/16
    Im Ergebnis folgt daraus, dass die gewohnheitsmäßige Einnahme von Cannabis nur dann als regelmäßig im fahrerlaubnisrechtlichen Sinne angesehen werden kann, wenn sie nicht deutlich seltener als täglich erfolgt (OVG Nordrh.-Westf., Beschl. v. 01.06.2010 -, 16 B 425/10 -, DAR 2011, 169; siehe auch Bayer. VGH, Beschl. v. 04.05.2009 - 11 CS 09.262 - Beschl. v. 08.02.2008 - 11 CS 07.3017 - und Beschl. v. 07.12.2006 - 11 CS 06.1350 -, jew. juris, VG Freiburg, Beschl. v. 14.09.2015, a.a.O. m.w.N., wonach ein regelmäßiger Konsum auch dann nicht gegeben ist, wenn er "nur" alle zwei Tage stattfindet).
  • VGH Bayern, 08.02.2008 - 11 CS 07.3017

    Regelmäßiger Cannabiskonsum; behauptete Wiedererlangung der Fahreignung;

    Auszug aus VG Freiburg, 04.01.2017 - 5 K 4237/16
    Im Ergebnis folgt daraus, dass die gewohnheitsmäßige Einnahme von Cannabis nur dann als regelmäßig im fahrerlaubnisrechtlichen Sinne angesehen werden kann, wenn sie nicht deutlich seltener als täglich erfolgt (OVG Nordrh.-Westf., Beschl. v. 01.06.2010 -, 16 B 425/10 -, DAR 2011, 169; siehe auch Bayer. VGH, Beschl. v. 04.05.2009 - 11 CS 09.262 - Beschl. v. 08.02.2008 - 11 CS 07.3017 - und Beschl. v. 07.12.2006 - 11 CS 06.1350 -, jew. juris, VG Freiburg, Beschl. v. 14.09.2015, a.a.O. m.w.N., wonach ein regelmäßiger Konsum auch dann nicht gegeben ist, wenn er "nur" alle zwei Tage stattfindet).
  • VGH Bayern, 04.05.2009 - 11 CS 09.262

    Prozesskostenhilfe; Fahrerlaubnisentziehung; gelegentlicher Cannabiskonsum

    Auszug aus VG Freiburg, 04.01.2017 - 5 K 4237/16
    Im Ergebnis folgt daraus, dass die gewohnheitsmäßige Einnahme von Cannabis nur dann als regelmäßig im fahrerlaubnisrechtlichen Sinne angesehen werden kann, wenn sie nicht deutlich seltener als täglich erfolgt (OVG Nordrh.-Westf., Beschl. v. 01.06.2010 -, 16 B 425/10 -, DAR 2011, 169; siehe auch Bayer. VGH, Beschl. v. 04.05.2009 - 11 CS 09.262 - Beschl. v. 08.02.2008 - 11 CS 07.3017 - und Beschl. v. 07.12.2006 - 11 CS 06.1350 -, jew. juris, VG Freiburg, Beschl. v. 14.09.2015, a.a.O. m.w.N., wonach ein regelmäßiger Konsum auch dann nicht gegeben ist, wenn er "nur" alle zwei Tage stattfindet).
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